Auslandsreise-Krankenversicherung: Schutz reicht sechs Wochen
Auslandsreise-Krankenversicherungen müssen grundsätzlich für die ersten sechs Urlaubswochen zahlen – auch wenn die Reise länger dauert. Im vorliegenden Fall war eine Frau schon wenige Wochen nach Abflug erkrankt. Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil ihr Rückflugticket zeigte, dass sie insgesamt für dreieinhalb Monate verreisen wollte. Im Kleingedruckten stand, dass zwar mehrere Reisen pro Jahr erlaubt seien, jede einzelne aber maximal 42 Tage dauern dürfe. Die Klausel, die in vielen Verträgen steht, ist aber so kompliziert, dass Durchschnittskunden glauben können, die Versicherung gelte immer für die ersten sechs Wochen, befand der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 136/06).
Tipp: Wer länger verreist, sollte einen Langzeittarif wählen.
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