Private Haftpflichtversicherung: Schutz für die Rasselbande
Die Private Haftpflichtversicherung muss in der Regel auch für Schäden zahlen, die Kinder verursachen, während sie eigentlich unter Aufsicht von Erwachsenen stehen. Das ergab ein Rechtsgutachten, das die Stiftung Warentest in Auftrag gegeben hat. Wer also auf seine eigenen oder Nachbars Kinder schlecht aufpasst und seine Aufsichtspflicht verletzt, kann sich auf seine Privathaftpflichtversicherung verlassen, wenn etwas passiert. Nur wer seinen Lebensunterhalt mit Kinderhüten verdient, braucht einen Zusatzschutz.
Finanztest informiert über Aufsichtspflicht, notwendige Absprachen und Extraklauseln für professionelle Kinderbetreuer.
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