Pflicht zur Krankenversicherung: Continentale will Kranke rausekeln

finanztest 09/2007

Die Continentale Krankenversicherung fährt einen harten Kurs gegen bislang unversicherte Kranke, die in den Standardtarif wollen.

Pflicht zur Krankenversicherung

Die Gesellschaft will für bestehende Krankheiten nicht bezahlen und besteht auf Einhaltung der Wartezeiten. So haben chronisch Kranke wie zum Beispiel Dialysepatienten oder Menschen, bei denen eine schwere Operation ansteht, zwar ein Recht auf Aufnahme in den modifizierten Standardtarif, aber dennoch keinen ausreichenden Schutz. Der Gesetzgeber hat es versäumt, dies eindeutig zu regeln. Die anderen privaten Versicherer wollen für bislang Unversicherte wohl trotzdem von Anfang an voll zahlen.

Sie müssten es nicht. Laut Versicherungsbedingungen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsschluss, bis der Versicherer erstmals Kosten übernimmt. Für Psychotherapie, Entbindungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz beträgt die Wartezeit acht Monate. Noch schlim­mer: Kosten für bereits vor Vertragsbeginn aufgetretene Krank­heiten, deren Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, muss die private Versicherung generell nicht erstatten.

Die Bundesregierung will nun aufsichtsrechtlich gegen die Continentale vorgehen. Ob das gelingt oder ob das Gesetz nachgebessert werden muss, war bei Redaktionsschluss noch nicht absehbar.

Tipp: Unversicherte Kranke, die in den modifizierten Standardtarif wollen, sollten bei anderen Gesellschaften anfragen.

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Tabelle: Vergleich: Private Tarife und gesetzliche Kassen

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