Ombudsleute der Versicherer: Schiedsrichter von Fall zu Fall
Verbraucher haben drei Möglichkeiten, Streitfälle mit Versicherungen außergerichtlich zu regeln. Ansprechpartner für Streitfälle, die private Versicherungen betreffen, ist Ombudsmann Wolfgang Römer, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof. Einzige Ausnahme sind Fälle der privaten Krankenversicherung. Diese betreut der ehemalige Versicherungsjournalist und Schriftsteller Arno Surminski. Neben den Ombudsleuten können sich Verbraucher aber auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Finanztest erklärt die Arbeit der beiden Ombudsleute und sagt, was Verbraucher in Streitfällen mit der Versicherung tun können.
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