Nutzungsausfall: Motorradfahrer mit ­Auto gehen leer aus

Nutzungsausfall Meldung

finanztest 07/2008

Motorradfahrer, die neben dem Zweirad auch ein Auto besitzen, sind nach einem unverschuldeten Unfall im Nachteil. Der gegnerische Versicherer muss ihnen keine Entschädigung für den Nutzungsausfall des Motorrads zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Wuppertal hervor (Az. 9 S 415/06).

Ein Motorradfahrer hatte für die Zeit bis zum Kauf einer Ersatzmaschine einen Ausgleich für den Nutzungsausfall verlangt. Der Versicherer weigerte sich, ­nachdem der Mann angegeben hatte, die Maschine in der Freizeit zu nutzen.

Das Gericht gab dem Versicherer recht: Für den Mann sei es zumutbar gewesen, in der Phase ohne Motorrad mit seinem Auto zu fahren. Ein Unfallopfer, das ein Fahrzeug zeitweise nicht nutzen kann, habe nicht von vornherein Anspruch auf Entschädigung.

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