Magenverkleinerung: Erst eine Diät
Die Krankenkasse muss einer übergewichtigen Frau die Magenverkleinerung nur bezahlen, wenn alle anderen Therapieversuche nichts gebracht haben. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. L 5 KR 101/10). Zuerst müsse sie eine sechs- bis zwölfmonatige Diät ausprobieren.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen