Leseraufruf Berufsunfähigkeitsversicherung: Bekommen Sie den optimalen Schutz?
10.08.2009
Erwerbstätige sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Im aktuellen Test hat jede zweite Berufsunfähigkeitspolice ein „sehr gut“ erreicht. Aber längst nicht jeder Kunde erhält den guten Rundumschutz. Helfen Sie Finanztest beim Nachprüfen.
Ausschlüsse und Einschränkungen
Nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Selbständige, Freiberufler und Hausfrauen sollten sich für den Ernstfall absichern, wenn Ihnen Arbeit auf Dauer unmöglich ist. Von den 82 untersuchten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Risikolebensversicherung haben 39 Angebote das Qualitätsurteil „sehr gut“ erhalten. Aber in der Praxis erhalten viele Menschen nicht die optimalen Vertragsbedingungen. Häufig schließen Versicherer Vorerkrankungen oder ein Handicap vom Schutz aus oder lassen sich das erhöhte Risiko mit höheren Beiträgen bezahlen. Auch wer einen gefährlichen Beruf ausübt, kann benachteiligt werden.
Bitte füllen Sie den Fragebogen aus
Finanztest sucht Leser, die Ihre Erfahrungen beim Beantragen und Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung schildern. Interessant für die Tester sind normale Abschlüsse und Verträge mit Einschränkungen. Wenn Sie etwa von einer Gesellschaft nur Vertragsangebote mit Zuschlägen, Ausschlüssen, Ablehnung, verkürzter Laufzeit oder geringer Rente erhalten haben. Wenn Sie Finanztest unterstützen wollen, füllen Sie bitte den Fragebogen aus.
Sonderheft als Dankeschön
Als Dankeschön können Sie eines der aktuellen Sonderhefte von Stiftung Warentest im Wert von 7,50 Euro auswählen.
Unter dieser E-Mail Adresse können Sie an Finanztest schreiben:
Berufsunfaehigkeit@stiftung-warentest.de
Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte per Fax unter der Nummer 030-26 31 24 26 oder mit der Post bis zum 15. Oktober 2009 an
Stiftung Warentest
„Berufsunfähigkeit“
10733 Berlin
Das Porto für alle Sendungen übernimmt Stiftung Warentest. Vermerken Sie auf dem Umschlag „Gebühr bezahlt Empfänger“. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt, nicht gespeichert und an niemanden weitergegeben.
Leseraufruf Berufsunfähigkeitsschutz: An Ärzte und Psychologen
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