Lebensversicherungen: Nachschlag beim Ausstieg

Lebensversicherungen Meldung

finanztest 12/2005

Kunden, die ihre Lebensversicherung vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können jetzt eine Nachzahlung beanspruchen. Voraussetzung: Sie haben zwischen Ende Juli 1994 und Mitte 2001 einen Vertrag mit intransparenten Klauseln zur Ermittlung des Rückkaufswerts unterschrieben. Der Bundes­gerichts­hof hat in drei Urteilen entschieden, dass diese Vertragsklauseln unwirksam sind. Sie führten dazu, dass Kunden bei vorzeitiger Kündigung oder Beitrags­frei­stellung ihrer Lebensversicherung nur Bruchteile der eingezahlten Beiträge oder gar nichts zurückbekamen. Damit ist Schluss. Die Versicherer müssen den Rückkaufwert jetzt nach Regeln des Bundesgerichtshofs neu berechnen. Je nach Fall kann es um mehrere Hundert Euro gehen. Finanztest erklärt die Urteile und ihre Folgen.

Service: test.de hilft Betroffenen mit Mustertexten.

Lebensversicherungen

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