Lebensversicherungen: Letzte Rettung
Alle Lebensversicherungsgesellschaften müssen regelmäßig in einen gemeinsamen Sicherungsfonds einzahlen. So hat es der Gesetzgeber im Jahr 2004 bestimmt. Der Sicherungsfonds soll Kunden vor der Pleite ihres Lebensversicherers schützen. Kann er nicht mehr zahlen, springt künftig der Sicherungsfonds ein. Hundertprozentig geschützt sind die Ansprüche der Versicherten aber nicht: Der Fonds kann die Leistungen an den Kunden um bis zu 5 Prozent der garantierten Versicherungssumme oder der garantierten Rente herabsetzen.
Finanztest sagt, wie der neue Sicherungsfonds funktioniert.
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