Lebensversicherung: Kunden klagen auf Nachzahlung

finanztest 03/2007

Der Bund der Versicherten (BdV) unterstützt drei Lebensversicherungskunden bei ihren Klagen gegen ihre Versicherer. Sie hatten nach Kündigung ihrer Verträge zu wenig Geld erhalten, ihre Nachforderungen blieben aber erfolglos. Die Versicherer haben sie zurückgewiesen. Die Ansprüche seien verjährt.

Im Kern geht es um die Frage, wann die fünfjährige Verjährungsfrist für Nachforderungen begann. Nach Ansicht des BdV läuft sie erst seit 2006, weil die Betroffenen zuvor nichts von einem möglichen Zusatzanspruch wissen konnten. Der habe sich erst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03, 177/03, 245/03) ergeben. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung dürften einige Jahre vergehen.

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