Kurzurteil: Tür
Wer die Tür nur zuzieht und dann für eineinhalb Tage das Haus verlässt, bekommt bei Einbruch nichts von der Hausratversicherung (LG Koblenz, Az. 16 O 150/04). Es reicht aber, den Schlüssel einmal umzudrehen, zweimal muss nicht sein (OLG Frankfurt, Az. 3 U 189/99).
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