Künstlersozialkasse: Brot für die Kunst
Die Künstlersozialkasse (KSK) übernimmt für selbstständige Künstler die Hälfte der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge - das spart viele Kosten. Doch die Aufnahme gelingt nicht immer. Etwa 25 Prozent der Künstler werden von der KSK abgelehnt. Das ist etwa der Fall, wenn nach Ansicht der KSK keine künstlerische Tätigkeit vorliegt. Oder die Betroffenen sind nicht wirklich selbstständig.
Finanztest erklärt das Aufnahmeverfahren, sagt, was Betroffene dabei beachten müssen und was sie tun können, wenn die KSK ihren Antrag ablehnt.
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