Krankenkasse: Kein höherer Zuschuss für teures Hörgerät
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Kosten für Spezialhörgeräte nicht voll übernehmen. Die Restkosten können berufstätige Patienten auch nicht vom Rentenversicherungsträger verlangen, so das Sozialgericht Frankfurt/Main (Az. S 13 R 161/07). Geklagt hatte ein Maschinenführer mit Innenohrschwerhörigkeit. Nur mit Spezialhörgerät sei ihm eine reibungslose Kommunikation am Arbeitsplatz möglich. Für das rund 2 300 Euro teure Gerät zahlte seine Kasse nur knapp 1 200 Euro zu.
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