Krankengeld: Weiter zahlen

finanztest 01/2008

Eine Krankenkasse darf Versicherten nicht ohne Nachprüfung vorzeitig das Krankengeld streichen. Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes reiche es nicht, nach Aktenlage zu entscheiden, urteilte das Hessische Landessozialgericht (Az. L 8 KR 228/06). Vielmehr müsse der Medizinische Dienst der Krankenkasse ein Gegengutachten vorlegen, „das die ärztlichen Befunde bewertet und wissenschaftlich-methodisch untersucht“. Die Kasse wollte nach einem halben Jahr nicht mehr zahlen, muss es jetzt aber tun.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote