Krankengeld: Weiter zahlen
Eine Krankenkasse darf Versicherten nicht ohne Nachprüfung vorzeitig das Krankengeld streichen. Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes reiche es nicht, nach Aktenlage zu entscheiden, urteilte das Hessische Landessozialgericht (Az. L 8 KR 228/06). Vielmehr müsse der Medizinische Dienst der Krankenkasse ein Gegengutachten vorlegen, „das die ärztlichen Befunde bewertet und wissenschaftlich-methodisch untersucht“. Die Kasse wollte nach einem halben Jahr nicht mehr zahlen, muss es jetzt aber tun.
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