Krankengeld: Anspruch auch ohne Job
Krankenkassen müssen auch freiwillig versicherten Arbeitnehmern Krankengeld zahlen, wenn ihnen während längerer Erkrankung gekündigt wird und sie nicht mehr erwerbstätig sind. Das hat das Landessozialgericht München entschieden (Az: L 4 KR 268/06). Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der aufgrund seines Gehalts jenseits der Beitragsbemessungsgrenze freiwillig versichert war. Die Kasse hatte ihm kein Krankengeld mehr gezahlt, als er seinen Job verloren hatte: Freiwillig Versicherte hätten nach der Satzung nur als abhängig Beschäftigte Anspruch auf das Geld, so die Kasse. Nach Ansicht der Richter reichte es aber, dass die Arbeitsunfähigkeit eintrat, als der Mann noch angestellt war.
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