Kfz-Versicherung: Ohne Maske ans Steuer

Kfz-Versicherung Meldung
Nicht nur Alkohol ist tabu.

finanztest 03/2004

Eine Maske beim Fahren kann den Kaskoschutz gefährden. Der ADAC weist darauf hin, dass sich Narren in der Karnevalszeit nicht mit einer Gesichtsmaske ans Steuer setzen sollten. Denn Sicht und Gehör dürfen nicht beeinträchtigt werden. Wer verkleidet erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Kommt es aufgrund der Maskerade zu einem Unfall, können die Konsequenzen schwerwiegender sein: Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kaskoschutzes.

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