Ineas vor dem Aus: Verkehrsopferhilfe wickelt ab

Ineas vor dem Aus Meldung

06.08.2010

Die International Insurance Corporation (IIC) aus Amsterdam und mit ihr rund 50 000 Ineas- und LadyCarOnline-Versicherungsverträge in Deutschland steht vor dem endgültigen Aus. Die Abwicklung von Haftpflichtschäden hat die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds übernommen.

Neue Adresse für Schadensmeldungen

test.de hat bereits berichtet: der Anbieter von Ineas- und LadyCarOnline-Autoverscherungen ist in Zahlungsschwierigkeiten. Für Schäden, die Ineas- oder LadyCarOnline-Versicherte verursacht haben, hat die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds einzustehen und leistet bis zur gesetzlichen Mindestdeckung von bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und bis zu eine Million Euro bei Sachschäden Schadenersatz. Jetzt hat die Verkehrsopferhilfe auch die Abwicklung der Schäden übernommen. Versicherte und Unfallopfer müssen sich nach einer Mitteilung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft ab sofort wenden an:

ISB-DEKRA Claims Service
Boxgraben 38
52064 Aachen
Fax 0 241/5 15 78 30
E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com

Nötig zur Bearbeitung von Ersatzforderungen sind außer der Darstellung des Unfallhergangs sowie Belegen über Schäden und Verletzungen vor allem:

  • Typ und amtliches Kennzeichen des Wagens, der den Unfall verursacht hat
  • der Halter des versicherten Wagens und der Versicherungsnehmer
  • die Versicherungsscheinnummer

Wenn Daten für die Schadensmeldung fehlen, kann oft der Zentralruf der Autoversicherer weiterhelfen. Neben der Haftpflichtversicherung haftet stets auch der Unfallverursacher persönlich. Geschädigte können sich daher stets zusätzlich auch direkt an ihn halten. Zu beachten: Die Verkehrsopferhilfe zahlt nur eingeschränkt. Opfer von Verkehrsunfällen mit Kasko-Versicherung sollten Schäden am eigenen Auto auf jeden Fall auch dort melden. Auch Lohnausfall und Behandlungskosten zahlt die Verkehrsopferhilfe nur, wenn das Opfer keine Lohnfortzahlung bekommt und nicht krankenversichert ist.

Keine Garantie für Kasko-Schäden

Für Kasko-Schäden bleibt die IIC zuständig. Versicherte werden die vertragsmäßige Entschädigung nach Lage der Dinge wohl eher nicht mehr bekommen, nachdem das zuständige Gericht in Amsterdam auf Antrag der niederländischen Finanzaufsicht die Notverwaltung angeordnet hat und sich kein Versicherer fand, der die Ineas- und LadyCarOnline-Policen übernimmt. Versicherte erhalten wahrscheinlich allenfalls noch einen kleinen Teil des Geldes, das die IIC ihnen schuldet. Möglicherweise müssen Sie sich am Insolvenzverfahren in den Niederlanden beteiligen, um zu retten, was zu retten ist.

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