Hilfsmittel: Patienten haben keine Wahl
Ab 1. Januar dürfen Kassenpatienten einige medizinische Hilfsmittel nicht mehr aus der Apotheke oder dem Sanitätshaus holen. Künftig liefern überregionale Billiganbieter.
„Miese Produkte und Schlamperei mit meinen Daten“, schimpft Renate Jahn aus Traunstein. Die Barmer Ersatzkasse schrieb ihr, dass ein Berliner Unternehmen künftig ihre Inkontinenzvorlagen liefern werde. Die persönlichen und medizinischen Daten hatte die Kasse der Firma bereits zugeleitet – ohne Rücksprache mit der Patientin.
Die Barmer hat mittlerweile vom Bundesdatenschutzbeauftragten erfahren, dass das nicht korrekt war. Für Patienten, die jetzt erstmals Inkontinenzprodukte verordnet bekommen, gelten deshalb neue Regeln: Sie können wählen, ob sie sich selbst an den Lieferanten wenden wollen oder ob die Kasse ihre Daten weitergeben darf.
Doch auch sie dürfen ab 1. Januar ihre Rezepte nicht mehr beim gewohnten Sanitätshaus oder in der Apotheke einlösen. Die Kassen sollen laut Gesetz die Versorgung ihrer Kunden mit Hilfsmitteln wie Bandagen, Rollstühlen oder Inkontinenzvorlagen ausschreiben. Der Gewinner hat in der Regel für zwei Jahre das Exklusivrecht, die Versicherten einer Kasse zu beliefern.
Renate Jahn wollte wissen, was auf sie zukommt und bestellte Musterexemplare zur Probe. Ihr Fazit: Minderwertiges Material, schlecht verarbeitet, unangenehm beim Tragen.
Es habe Anfangsschwierigkeiten mit Qualität und Service gegeben, bestätigt die Barmer. Doch die seien behoben. Unzufriedene Kunden sollten sich bei ihrer Geschäftsstelle melden. Ein zentrales Hilfsmittel-Management, an das sich Kunden wenden könnten, hat die Barmer nicht.
Patienten, Selbsthilfegruppen und Hilfsmittelanbieter haben sich zum Aktionsbündnis „meine Wahl!“ zusammengeschlossen. Sie wollen, dass die gesetzliche Regelung rückgängig gemacht wird. Kontakt: Aktionsbündnis „meine Wahl!“ c/o Weber Shandwick, Schönhauser Allee 37, 10435 Berlin, Tel. 030/20 35 10, www.buendnis-meine-wahl.de.
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