Haftpflichtversicherung: Hund gut festhalten oder zahlen

Haftpflichtversicherung Meldung

finanztest 06/2008

Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass sich ein angeleinter Hund plötzlich losreißt und auf die Straße läuft. Das hat das Landgericht Coburg entschieden und einer Autofahrerin recht gegeben (Az. 22 O 283/07). Den Schaden muss nun der Haftpflichtversicherer des Hundehalters tragen und der des Mädchens, das den Hund ausgeführt hat.

Die Frau überholte gerade ein Fahrzeug, als der Fahrer des zweiten Wagens nach links ausscherte: Er wollte einem Hund ausweichen. Das angeleinte Tier hatte sich losgerissen und lief in Richtung Straße. Durch das Ausweichmanöver stießen die Autos zusammen.

Den Schaden in Höhe von 5 000 Euro wollten die Haftpflichtversicherer nicht bezahlen. Die Autofahrerin habe angesichts des Hundes nicht überholen dürfen. Die Richter sahen das anders: Beide Fahrer hätten richtig gehandelt, da der Hund vorher ordnungsgemäß angeleint abseits der Fahrbahn geführt worden sei.

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