Gesetzliche Rente: Langzeitarbeitslose werden in Rente gezwungen

finanztest 08/2007

Langzeitarbeitslose, die nach 1946 geboren ­wurden, müssen seit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre so früh wie möglich in Rente gehen. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion.

Wenn Arbeitslose die Voraussetzungen für einen vorgezogenen Ruhestand mit 63 Jahren erfüllen, müssen sie schon dann die Rente beantragen und Abschläge von 14,4 Prozent in Kauf nehmen.

Eine Rente mit 63 können alle beantragen, die mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt haben. Wenn Langzeitarbeitslose diese Voraussetzung erfüllen, müssen sie diesen Antrag stellen. Das Bundesarbeitsministerium erklärte, dass ­Hartz-IV-Empfänger „zunächst alle anderen Möglichkeiten“ ausschöpfen müssten, „um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu vermeiden“. Dazu gehöre „die Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“.

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