Gesetzliche Rente: Frührentner dürfen mehr hinzuverdienen
Rentner unter 65 Jahren dürfen jetzt etwas mehr hinzuverdienen, ohne Einbußen bei der Rente zu haben. Der zulässige Nebenverdienst richtet sich danach, ob der Rentner ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der ihm zustehenden Rente bekommen will. Außerdem kommt es auf die Höhe seines Verdienstes und damit seiner Rentenbeiträge in den letzten drei Jahren seines aktiven Berufslebens an (siehe Tabelle).
Ein Vorruheständler, der in seiner aktiven Zeit durchschnittlich verdient hat und nur ein Drittel seiner Rente beansprucht, kann in den alten Bundesländern seit 1. Juli gut 1 836 Euro statt bis dahin nur gut 1 826 Euro monatlich hinzuverdienen. Wer in den letzten drei Jahren seines Berufslebens nur die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient hat, darf nur die Hälfte der genannten Nebenverdienst-Beträge erzielen.
Ohne Auswirkungen auf die Rente bleibt ein Nebenverdienst, der nicht höher ist als monatlich 350 Euro. Dann gibt es die volle Rente. Rentner, die älter sind als 65, können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne die Altersrente zu schmälern.
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Tabelle: Neue Grenzen für Zuverdienst
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