Gesetzliche Rente: Doch nicht mit 60 in Zwangsrente
Die Bundesregierung ist von ihrem Plan abgerückt, ältere Langzeitarbeitslose schon mit 60 Jahren in Rente zu schicken. Sie sollen nun nicht vor dem Erreichen des 63. Lebensjahres gezwungen werden können, aus der Arbeitslosigkeit vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln und dabei Abschläge von ihrer Altersrente in Kauf zu nehmen.
Die neue Regelung soll für alle 58-jährigen und älteren Langzeitarbeitslosen gelten, die ab 2008 Arbeitslosengeld II bekommen. Für Langzeitarbeitslose, die schon vorher Arbeitslosengeld-II-Empfänger waren, bleibt es bei der alten Regelung: Sie bekommen so lange Arbeitslosengeld, bis sie abschlagsfrei in Rente gehen können.
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