Gesetzliche Krankenversicherung: Zuschüsse für Gesundheitskurse
Für Gesundheitskurse gibt es Zuschüsse von der Krankenkasse – künftig aber nur noch für zwei Kurse pro Jahr. Finanztest zeigt, wie hoch die Zuschüsse der jeweils sechs größten Kassen der AOKs, Innungs-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen sowie der Knappschaft sind.
Übergangsfrist bis März
Nordic Walking, Yoga oder Stressbewältigung – wenn gesetzlich Krankenversicherte Gesundheitskurse besuchen, können sie von ihrer Kasse einen Zuschuss oder die komplette Gebühr bezahlt bekommen. Mehr als zwei Millionen solcher Kurse bezahlten die Kassen im Jahr 2009, im Jahr 2002 waren es rund 350 000 Kurse. Nun müssen sie dieses Angebot stärker begrenzen. Seit Ende August stehen im „Leitfaden Prävention“ neue Regeln. Die Kassen dürfen jedem erwachsenen Versicherten nur noch zwei Kurse pro Jahr bezahlen. Versicherte können in einem Jahr zwei gleichartige Kurse besuchen, etwa einen Einsteiger- und einen Aufbaukurs. Doch im Jahr darauf müssen es andere Kurse sein. Bis zum 1. März 2011 gilt eine Übergangsfrist, in der einige Kassen noch ihre alten Regeln anwenden.
Kein kontinuierliches Training
Bis zu sieben Kurse bezahlte beispielsweise bisher die HEK pro Jahr, bei vielen anderen Kassen gab es vier Kurse. Die DAK kürzte ihr Angebot von zwei auf nur noch einen Kurs pro Jahr. „Wir können nur Starthilfe geben, danach sollen die Versicherten das, was sie im Kurs gelernt haben, selbstständig weiterführen“, sagt DAK-Pressesprecher Frank Meiners. Kontinuierliches Training oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder einer Yogaschule dürfen die Kassen ohnehin nicht finanzieren, sondern nur die Kosten einzelner Kurse mit maximal zwölf Terminen à 90 Minuten. Gefördert werden Kurse mit diesen Themen:
- Bewegung. Das kann Herz-Kreislauf-Training wie Nordic Walking sein, aber auch Muskelaufbau, zum Beispiel in Rückenkursen. Fast drei Viertel aller bezuschussten Kurse sind Bewegungskurse.
- Stressmanagement. Dazu gehören auch Entspannungsverfahren wie progressive Muskelentspannung, Tai Chi oder Qi Gong.
- Ernährung. In diesen Kursen werden die Versicherten fachlich beraten und bei der Umstellung ihrer Ernährung und ihres Bewegungsverhaltens mit praktischen Übungen unterstützt. Diese Anleitung soll den Versicherten helfen, Übergewicht zu vermeiden oder zu reduzieren.
- Sucht. Die Kassen fördern in erster Linie Nichtraucherkurse.
Kurse direkt von den Kassen
Etwa jeder fünfte Kurs wird von den Kassen direkt veranstaltet, vor allem die AOKs bieten viele Kurse selbst an. Die meisten Kassen zahlen aber Zuschüsse, wenn ihre Versicherten Kurse bei einer Volkshochschule oder anderen Anbietern besuchen. Die Kursleiter müssen eine staatlich anerkannte Ausbildung nachweisen, für Bewegungskurse zum Beispiel als Physiotherapeut, Sportlehrer, Sportwissenschaftler oder Übungsleiter. Es gibt auch Onlinekurse zur Stressbewältigung und zur Ernährungsberatung. Die Grenzen des Leitfadens gelten auch für sie.
Mehr Gesundheit im Betrieb
Neben den Gesundheitskursen, an denen vor allem Frauen teilnehmen, sollen Kassen verstärkt in die betriebliche Gesundheitsförderung sowie in Gesundheitsprogramme an Schulen und Kindergärten investieren. So sollen vor allem diejenigen gefördert werden, deren Gesundheit am meisten gefährdet ist und die mit Kursangeboten bisher nicht erreicht werden. Die gesamte Gesundheitsförderung, ob mit Kursen oder im Betrieb, spielt sich jedoch in einem bescheidenen Rahmen ab: Die Kassen sollen umgerechnet nicht mehr als 2,86 Euro pro Versicherten im Jahr ausgeben.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Unser Rat
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen