Gesetzliche Krankenversicherung: Nur die Ärzte profitieren

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

finanztest 05/2004

Auch Kassenpatienten können sich auf eigene Rechnung behandeln lassen. Kostenerstattungsverfahren heißt das und bedeutet: Der Arzt rechnet zunächst direkt mit dem Patient ab. Dieser beantragt bei der Krankenkasse Erstattung der Kosten. Der Haken an der Sache: Der Patient muss in den meisten Fällen kräftig draufzahlen.

Finanztest erklärt das Kostenerstattungsverfahren und sagt, was im Einzelfall auf Patienten zukommen kann.

Gesetzliche Krankenversicherung

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