Gesetzliche Krankenversicherung: Gesund per Kur

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

finanztest 10/2006

Bei Kuren zieren sich Krankenkassen ziemlich. Mehr als jeder dritte Antrag wird abgelehnt. Doch wenn der Arzt die Kur verordnet, ist die Kasse in der Pflicht. Oft zahlt letztlich die Rentenversicherung. Allerdings übernimmt sie längst nicht alle Kosten.

Finanztest sagt, wann Kassenpatienten wie viel Kur zusteht, was sie selbst bezahlen müssen und wie sie die Kur beantragen.

Gesetzliche Krankenversicherung

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