Gesetzliche Krankenversicherung: Eltern können Geld von der Kasse zurückfordern

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

finanztest 09/2009

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können bei der Praxisgebühr und bei Zuzahlungen für Arzneimittel und andere medizinische Leistungen deutlich höhere Freibeträge für ihre Kinder geltend machen, als die Kassen bislang anerkannten. Das hat das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil klargestellt (Az. B 1 KR 17/08 R).

Für die Jahre 2004 bis 2008 können Eltern pro Kind und Jahr 43,20 Euro von der Kasse zurückfordern, wenn sie Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahreshaushaltseinkommens geleistet haben.

Bei der Berechnung der maximalen jährlichen Belastung dürfen sie pro Kind 5 808 Euro vom anzurechnenden Einkommen abziehen. Die Kassen bestanden bislang auf einem Kinderfreibetrag von nur 3 648 Euro, obwohl die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Kiel von Anfang an auf den Fehler aufmerksam gemacht hatten.

Familie mit zwei Kindern (Euro)

Jahresbruttoeinkommen beider Ehepartner 40 000

minus Partnerfreibetrag –4 347

minus 2 x Kinderfreibetrag von 5 808 Euro –11 616

Anrechnungsfähiges Jahreshaushaltseinkommen 24 047

Belastungsgrenze für Zuzahlungen: 2 Prozent des anrechnungsfähigen Einkommens 24 047 Euro x 0,02: 480,94

Für chronisch Kranke 1 Prozent 24 047 Euro x 0,01: 240,47

Tipp: Auch wenn Sie damals keinen Widerspruch gegen die Entscheidung der Kasse eingelegt haben, können Sie nun eine Überprüfung beantragen.

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