Familientarife Haftpflicht: Kleine Kinder gehen extra

Familientarife Haftpflicht Special

finanztest 01/2012

Viele Eltern glauben, ein Familien­tarif einer Versicherung schützt auch die Kinder bedingungs­los. Das gilt für die Kranken­versicherung, ist aber bei der Privat­haftpflicht­police oft ein Irrtum. Denn für Schäden durch Klein­kinder kommt längst nicht jede Versicherung auf.

Familientarife Haftpflicht

Slogan täuscht

Die Öffentliche Versicherung Bremen (ÖVB) und die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) werben – wie viele Privathaftpflichtversicherer – mit dem „Schutz für die ganze Familie“. Doch der Slogan täuscht. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten Familientarife von Privathaftpflichtversicherern oft nicht bei Schäden durch kleine Kinder. Zerkratzt eine Fünfjährige beispielsweise beim Skateboardfahren aus Versehen das parkende Auto des Nachbarn, zahlen viele Versicherer nicht.

Deliktunfähige Kinder

In Deutschland gelten Kinder erst ab sieben Jahren als deliktfähig, im rollenden Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Erst dann müssen sie haften. So steht es im Gesetz und das machen sich viele Haftpflichtversicherer zunutze: Wo kein Schuldiger, da auch keine Zahlungsverpflichtung. Nur wenn die Eltern verantwortlich sind, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, springen die Versicherer immer ein. Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Gerade mit kleinen Kindern passieren die Schäden oft im Freundeskreis. Da ist es Eltern besonders peinlich, wenn der Versicherer nicht einspringt. Nicht selten zahlen sie selbst, auch wenn sie das nicht müssten.

Kinder mitversichert

Es gibt aber auch Familientarife, in denen deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Dazu gehören zum Beispiel die Tarife XL und XXL der Interrisk und der Komfort- und Premium-Tarif der Arag. Andere Versicherer wie HanseMerkur und die Medien-Versicherung schließen deliktunfähige Kinder mit ein, fordern aber eine Selbstbeteiligung. Die liegt meistens zwischen 100 und 300 Euro. Entscheidend bei all diesen Tarifen ist die Deckungssumme. Einige Versicherer haften bei Schäden durch deliktunfähige Kinder nur bis zu 5 000 Euro. Das ist wenig, wenn ein Mensch verletzt wurde. Gute Tarife schützen bis mindestens 30 000 Euro. (Für 12 Euro ermitteln wir für Sie günstige Angebote: www.test.de/analyse-haftpflicht).

Krankenversicherung gilt immer

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen hat den Vorteil, dass Kinder – in der Regel bis zum 25. Lebensjahr – beitragsfrei mitversichert sind. Immer wieder geht es jedoch um die Frage, ob die Familie diesen Schutz überhaupt bekommt. Möglich ist die Familienversicherung immer, wenn beide Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Anders sind die Regeln, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Dann kommt ein Familientarif nur infrage, wenn der privat versicherte Elternteil weniger verdient als sein gesetzlich versicherter Ehepartner.

Weitere Familientarife

In den Familientarifen der Hausrat-, Rechtsschutz-, Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung sind kleine Kinder kein Problem. Hier wird es kniffelig, wenn die Kinder Geld verdienen, volljährig werden oder ausziehen. Dazu mehr im nächsten Heft.

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