Fahrradunfall: Nachts sind viele Pfähle grau
Wenn eine Stadtverwaltung auf einem Radweg Pfähle aufstellt, damit Autos dort nicht parken können, müssen diese Sperrpfosten im Dunkeln gut zu sehen sein. Das Oberlandesgericht Rostock gab einer Krankenkasse Recht, die die Stadt auf Rückzahlung der Behandlungskosten für eine gestürzte Radfahrerin verklagt hatte (Az. 1 U 197/02).
Die Radlerin hatte sich beim Sturz erheblich verletzt, weil sie gegen einen Pfosten geprallt war. Das Aufstellen von Sperrpfosten aus Metall ohne Reflektoren oder reflektierende Farben sei ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht, so die Richter. Nur wenn die Pfähle auch bei Dunkelheit gut erkennbar sind, könne einer Gefährdung von Radfahrern „wirksam begegnet werden“.
Tipp: Kommen Sie durch die Schuld der Gemeinde zu Schaden, können Sie von ihr auch Schmerzensgeld und Schadenersatz fordern.
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