Direktversicherung: Stichtag 30. Juni

Direktversicherung Meldung

finanztest 07/2005

Nur extrem wenige Arbeitnehmer sind betroffen: Nicht einmal ein Prozent derjenigen, die vor 2005 eine Direktversicherung für die Altersvorsorge abgeschlossen haben. Ihre „alten“ Verträge erfüllen auch alle Bedingungen für die neuen, seit Januar 2005 gültigen Steuerregeln. Folge: Sie müssen bis zum 30. Juni 2005 zwischen den alten und den neuen Steuerregeln wählen. So bestimmt es das Alterseinkünftegesetz. Wer bei der alten Pauschalversteuerung bleiben will, muss dies schriftlich mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.

Finanztest sagt, wer sich jetzt entscheiden muss. Einen Musterbrief finden Sie unter www.finanztest.de/direktversicherung.

Direktversicherung

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