Brandgefahr: Eltern in der Pflicht
Eltern handeln grob fahrlässig, wenn Feuerzeuge und Teelichter für den Nachwuchs frei zugänglich sind. Steckt der Filius die Wohnung an, müssen sie dem Vermieter oder einer Versicherung Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Bielefeld entschieden (Az. 21 S 166/06). Im vorliegenden Fall betrug die Summe knapp 12 000 Euro. Die Richter sahen bei den Eltern eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht, weil ein Feuerzeug auf dem Esszimmertisch lag und damit leicht erreichbar war. Als der siebenjährige Sohn damit zündelte, hielten sie sich gerade in anderen Zimmern auf. Das Kind selbst trifft nach Meinung der Richter keine Schuld, weil es zwar in seinem Alter bereits wissen konnte, dass Feuer gefährlich ist, jedoch die Folgen noch nicht abschätzen konnte.
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