Betriebsrenten: Volle Kassenbeiträge
Gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner müssen auf Dauer von ihrer Firmenversorgung volle Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die 2004 eingeführte Verdoppelung von halben auf volle Beiträge sei rechtens, urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az.1 BvR 2137/06).
Derzeit belaufen sich die Beitragssätze für beide Sozialversicherungen auf zusammen etwa 16 Prozent. Bis Ende 2003 waren nur halbe Kassenbeiträge auf Betriebsrenten fällig. Die Verdoppelung kam einer Kürzung der Betriebsrenten um rund 8 Prozent gleich.
Eine Verfassungsklage gegen die ebenfalls 2004 ganz neu eingeführte Beitragspflicht auf Einmalzahlungen, zum Beispiel aus einer Direktversicherung, läuft noch. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ist noch im Mai 2008 mit einer Entscheidung zu rechnen.
Von Einmalzahlungen verlangt die Krankenkasse seit 2004 über zehn Jahre hinweg einen Monatsbeitrag auf jeweils ein 120stel der ausgezahlten Summe. Bei Auszahlung von 50 000 Euro und 16 Prozent Beitragssatz muss der Empfänger 120 Monate lang 66,56 Euro aufbringen.
Erben zahlen nicht weiter. Mit dem Tod des Empfängers endet die Beitragspflicht.
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