Betriebsrente: Weiter beitragsfrei

test 09/2007

Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Gehalts im Wege der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzahlen, sollen für diesen Anteil auch weiterhin keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Ursprünglich sollte die Befreiung zum Ende des Jahres 2008 auslaufen. Nun will das Arbeitsministerium noch in diesem Jahr ein Gesetz einbringen, mit dem die Befreiung beibehalten wird. Da auf die späteren Renten ohnehin Steuern und Sozialabgaben fällig werden, sollen Sparer nicht auch noch in der Ansparphase belastet werden.

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