Betriebsrente: Auch in schlechten Zeiten geschützt

Betriebsrente Meldung
Betriebsrenten sind vor dem Zugriff von Arbeitgebern geschützt.

finanztest 12/2009

Arbeitnehmer behalten ihre Betriebsrentenansprüche auch dann, wenn der Arbeitgeber die Versorgungszusage widerruft, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZR 417/07). Dies gilt für alle Ansprüche, die durch den Pensionssicherungsverein (PSV) geschützt werden. Der Pleiteschutz des PSV gilt für Unterstützungskassen, Direktzusagen, Pensionsfonds und – in Ausnahmefällen – auch für Pensionsfonds.

In diesem Fall wollte die Firma ihre über eine Unterstützungskasse gegebene Versorgungszusage „aufgrund der schwierigen Ertragslage“ zurückziehen. Diese Begründung sei schon deshalb nicht statthaft, weil die Pensionsansprüche der Geschäftsführer nicht gekürzt werden sollten.

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