Betriebliche Altersvorsorge: Keine Diskriminierung bei Betriebsrenten
Unterschiedliche Regeln für die Auszahlung von Betriebsrenten an Männer und Frauen sind unzulässig. In einem Betrieb sah die Hinterbliebenenregelung für den Todesfall vor, dass Witwer die Rente nur erhalten sollten, wenn die ehemalige angestellte Frau mit ihrem Einkommen den Unterhalt ihrer Familie „überwiegend bestritten“ hatte. Demgegenüber erhielten die Witwen der männlichen Angestellten die Rente ohne Einschränkung.
Das Bundesarbeitsgericht kippte diese Regelung. Es handele sich nach Meinung der Richter um eine unerlaubte Benachteiligung wegen des Geschlechts. Diese sei im Übrigen bereits vor dem Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes (August 2006) unzulässig gewesen (BAG, Az. 3 AZR 249/06).
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