Betriebliche Altersversorgung: Die Betriebsrente im Gepäck

Betriebliche Altersversorgung Meldung

finanztest 08/2004

Jetzt kommt Bewegung in die Betriebsrente: Ab 2005 können Arbeitnehmer ihre bis dahin erworbenen Rentenansprüche beim Jobwechsel mitnehmen. Allerdings gibts Einschränkungen: Bei Direktzusagen funktioniert die Mitnahme nicht. Außerdem müssen Arbeitnehmer für die Kosten der Übertragung aufkommen.

Finanztest erklärt, was sich bei Betriebsrenten ändert und wie Arbeitnehmer von den erweiterten Möglichkeiten profitieren.

Betriebliche Altersversorgung

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