Betriebliche Altersversorgung: Die Betriebsrente im Gepäck
Jetzt kommt Bewegung in die Betriebsrente: Ab 2005 können Arbeitnehmer ihre bis dahin erworbenen Rentenansprüche beim Jobwechsel mitnehmen. Allerdings gibts Einschränkungen: Bei Direktzusagen funktioniert die Mitnahme nicht. Außerdem müssen Arbeitnehmer für die Kosten der Übertragung aufkommen.
Finanztest erklärt, was sich bei Betriebsrenten ändert und wie Arbeitnehmer von den erweiterten Möglichkeiten profitieren.
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