Berufsunfähigkeitsversicherung: Rente bei Burn-out

finanztest 08/2007

Bei einem Burn-out-Syndrom muss der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen. Das hat das Landgericht München I entschieden (Az. 25 O 19798/03)

Ein Finanzmanager war dem Dauerstress durch einen Zehnstundentag, bis zu 200 Telefonaten täglich und vielen Dienstreisen nicht mehr gewachsen. Nach einem Zusammenbruch und der ärztlichen Diagnose „Burn-out“ beantragte er eine Rente von seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Continentalen. Die erkannte das Burn-out-Syndrom allerdings nicht als Grund für seine Berufsunfähigkeit an. Nach einem gerichtlichen Gutachten sah das Gericht die Krankheit jedoch als erwiesen an. Der Versicherer muss nun rückwirkend etwa 148 000 Euro Rente und 65 000 Euro an Versicherungsbeiträgen erstatten.

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