Berufsunfähigkeitsschutz mit Förderung: Getrennt ist besser
Private Kapitallebens- und Rentenversicherungen gibt es auch gekoppelt mit einem Berufsunfähigkeitsschutz. Davon raten wir ab. Diese Kombination hat gegenüber zwei getrennten Verträgen keine Vorteile, nur Nachteile. Kann ein Kunde beispielsweise seine Beiträge nicht mehr zahlen und kündigt er den Vertrag, verliert er auch gleich den Berufsunfähigkeitsschutz.
Steuervorteile für private Beiträge können viele Kunden nicht nutzen, weil sie die absetzbaren Beträge schon mit ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ausschöpfen. Bei der Auszahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente wird generell nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Sozialabgabenpflicht besteht nicht.
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