Berufsunfähigkeitsschutz: Rückenprobleme angeben

Berufsunfähigkeitsschutz Meldung
Auch wenn der Rücken nicht mehr weh tut – die Versicherung will jedes Leiden wissen.

finanztest 03/2004

Gibt ein Kunde im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine überstandene Blockade im Lendenwirbelbereich nicht an, riskiert er, dass die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall wegen des Verschweigens „gefahrerheblicher Umstände“ vom Vertrag zurücktreten darf. Der Rücktritt sei rechtens, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 10 U 1649/02).

Der Kläger, ein Maurer, der mit 16 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, bekommt nun kein Geld, obwohl er inzwischen berufsunfähig ist. Im Antragsformular hatte er Fragen nach bestehenden Gesundheitsstörungen, chronischen Leiden und Behandlungen in den vergangenen fünf Jahren jeweils mit „nein“ beantwortet, obwohl er zuvor wegen der Blockade in der Lendenwirbelsäule Krankengymnastik gemacht hatte.

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