Berufsunfähigkeit: Selbstständiger geprüft

finanztest 10/2008

Ein Versicherer kann von einem Selbstständigen verlangen, dass dieser all seine betrieblichen Unterlagen vorlegt, ehe ihm eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az. 5 U 28/07). Um die Berufsunfähigkeit eines Gewerbetreibenden ermitteln zu können, benötige der Versicherer genaue Informationen, wie der Kunde seinen Betrieb führt und organisiert: Durch eine Umorganisation des Betriebs lasse sich die Berufsunfähigkeit womöglich vermeiden, so die Richter.

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