Berufsunfähigkeit: Rente schon für Auszubildende
Eine Auszubildende hat vor dem Oberlandesgericht Dresden durchgesetzt, dass sie eine Rente aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt. Die junge Frau hatte sich zur Versicherungskauffrau ausbilden lassen wollen. In der Lehrzeit erlitt sie eine Gehirnblutung und konnte ihre Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben.
Dieser Prozentsatz war laut Vertrag der Maßstab für Berufsunfähigkeit im „zuletzt ausgeübten Beruf“. Der Versicherer wollte nicht zahlen, weil die Frau noch gar keinen Beruf ausgeübt habe. Die Richter verfügten die Zahlung (Az. 4 W 618/07).
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