Autoversicherung: Zündschlüssel immer abziehen

Autoversicherung Meldung

finanztest 05/2009

Ein Autofahrer muss den Zündschlüssel abziehen, wenn er sein Auto verlässt. Wird ihm der Wagen gestohlen, erhält er sonst kein Geld von seiner Kaskoversicherung, entschied das Oberlandesgericht Rostock (Az. 5 U 153/08).

Ein Urlauber hatte sein Auto in Polen verlassen, um nach dem Weg zu fragen. Er ließ den Schlüssel stecken und entfernte sich sieben Meter. Das Auto wurde gestohlen. Da der Diebstahl vor dem Jahr 2008 geschah, erhält der Urlauber wegen grober Fahrlässigkeit kein Geld vom Versicherer.

Seit 2008 müssen Versicherer nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz je nach Schwere der Schuld eines Kunden bei grober Fahrlässigkeit zumindest einen Teil des Schadens tragen. Die Höhe des Anteils klären die Gerichte.

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