Autoversicherung: Haftpflichtschutz wird begrenzt
Die Autoversicherer wollen Sach- und Vermögensschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur noch begrenzt absichern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kündigte die Einführung einer Haftungsobergrenze von 50 Millionen Euro je Schaden an. Seit dem 11. September 2001 sei es problematisch, Rückversicherungsschutz für Policen mit unbegrenzter Deckung zu finden.
Die Neuregelungen sollen aber nur für Neuverträge gelten. Bestehende Versicherungsverträge würden nicht vorzeitig aufgekündigt. Die Unternehmen gehen davon aus, dass durch den normalen Wechsel in vier bis fünf Jahren alle Privatkunden eine neue Police mit begrenzter Deckung haben werden.
Für Personenschäden haften die Autoversicherer schon heute nur bis zu Obergrenzen von 6 bis 8 Millionen Euro. Die geplante Obergrenze von 50 Millionen Euro bei Sach- und Vermögensschäden ist in den meisten Fällen ausreichend. Es gibt aber durchaus Unfälle, bei denen noch größerer Schaden entsteht – etwa wenn ein Autofahrer ein Zugunglück verursacht.
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