Altersvorsorge vererben: An die Lieben denken

Altersvorsorge vererben Meldung

finanztest 06/2007

Altersvorsorge ist fürs Alter. Doch auch Ehepartner und Kinder lassen sich mit Riester-, Rürup- und sonstigen Vorsorgeverträgen gezielt absichern. Je nach Vorsorgevertrag bleibt sogar fürs Erbe noch was übrig. Viele Verträge lassen sich nachträglich noch an geänderten Bedarf anpassen.

Finanztest erklärt, wie viel Sicherheit Altersvorsorgeverträge Angehörigen und Erben verschaffen können und worauf Vorsorgesparer beim Vertragsschluss achten müssen.

Altersvorsorge vererben

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