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Für alle gesetzlich Versicherten

finanztest 04/2007

Auch wer beim Abschluss schon älter ist als unsere 43-jährigen Modellkunden, zahlt nur wenig mehr.
Anbieter Tarif Monats-
beitrag
(Euro)
Leistungs-
umfang
Leistungsbeispiele (Euro) Berechnung der Leistungshöhe Als Zahnersatz gilt auch ... Höchst-
eintritts-
alter
(Jahre)
Eintritts-
alter
43 Jahre
Kassenkrone 250
(Kassen-
zuschuss 117 €)
Krone 500
(Kassen-
zuschuss 117 €)
Inlay 320
(Kassen-
zuschuss 30 €)
Zahnersatz auf Implantat
1 800

(Kassen-
zuschuss 278 €)
Prozent von Basisbetrag
(erstattungs-
fähiger Betrag)
Ein-
schränkungen
Inlay Zahnersatz auf Implantat
Mann Frau Implantat Supra-
konstruktion
Umfangreiche Leistungen (Angebote sortiert nach Spalte „Zahnersatz auf Implantat 1 800 Euro“)
Barmenia ZG 19 24 Umfangreich 96 308 242 1 252 85 von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Fußnote Ja Ja Ja Ohne
Arag Z 100 22 30 Umfangreich 133 283 226 1 162 80 Fußnote von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Ja Ja Ja 65
Deutscher Ring dent+ 20 25 Umfangreich 83 283 226 1 162 80 von Rb Fußnote Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Ja Ja Ja 65
Nürnberger ZP 80 20 26 Umfangreich 117 283 226 1 162 80 von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Ja Ja Ja 70 Fußnote
Württembergische ZG 70 22 25 Umfangreich 83 283 224 1 162 70 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80% der Kosten Ja Ja Ja 75
Hallesche Biss80 20 23 Umfangreich 97 247 226 1 078 80 Fußnote von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Fußnote Ja Ja Ja 65
Inter GZE2 14 18 Umfangreich 86 249 189 989 65 Fußnote von Re - Ja Fußnote Ja Ja 70
Arag Z 70 13 18 Umfangreich 58 233 194 982 70 von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Ja Ja Ja 65
Gothaer MediDent 14 17 Umfangreich 133 233 194 982 70 Fußnote von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Ja Ja Ja 64 Fußnote
DKV Optident 22 20 Umfangreich 86 249 189 924 65 Fußnote von Re - Ja Fußnote Ja Fußnote Ja 70
R + V ZE 50 21 23 Umfangreich 108 250 160 900 50 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90% der Kosten Ja Ja Ja 60
Württembergische ZG 50 16 18 Umfangreich 83 250 160 900 50 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80% der Kosten Ja Ja Ja 75
Signal Dent-Max 25 33 Umfangreich 96 208 178 827 65 von Rb Fußnote Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Ja Ja Fußnote Ja 60
Axa EG ZahnPlus 15 18 Umfangreich 100 200 128 720 40 Fußnote von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90% der Kosten Ja Ja Ja 70
R + V ZE 40 16 17 Umfangreich 100 200 128 720 40 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90% der Kosten Ja Ja Ja 60
HanseMerkur EZ 7 8 Umfangreich 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90% der Kosten Ja Fußnote Ja Fußnote Ja Ohne
R + V ZE 30 12 13 Umfangreich 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90% der Kosten Ja Ja Ja 60
Württembergische ZG 30 10 11 Umfangreich 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80% der Kosten Ja Ja Ja 75
Signal GE-Dent 20 26 Umfangreich 96 108 114 487 45 von Rb Fußnote Anrechnung des Kassenzuschusses auf Leistung Ja Ja Fußnote Ja 60
LVM ZG 30 11 14 Umfangreich 75 117 Fußnote 96 477 Fußnote 30 von Rb Fußnote Mit Kassenzuschuss maximal 100% der Kosten Ja Ja Fußnote Ja Ohne
LVM ZG 25 8 10 Umfangreich 63 98 Fußnote 80 398 Fußnote 25 von Rb Fußnote Mit Kassenzuschuss maximal 100% der Kosten Ja Ja Fußnote Ja Ohne
Geringere Leistungen (Angebote sortiert nach Spalte „Zahnersatz auf Implantat 1 800 Euro“)
KarstadtQuelle ZEG (D) 10 13 Gering 88 175 - 1 170 Fußnote 35 Fußnote von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 100% der Kosten Nein Ja Fußnote Ja Fußnote 65 Fußnote
Neckermann ZEG (D) 10 13 Gering 88 175 - 1 170 Fußnote 35 Fußnote von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 100% der Kosten Nein Ja Fußnote Ja Fußnote 65 Fußnote
Münchener Verein 768 12 13 Gering 100 200 - 720 40 von Rb Fußnote Mit Kassenzuschuss maximal 100% der Kosten Nein Ja Ja 70
Axa EG Zahn 7 8 Gering 63 125 - 450 25 von Rb - Nein Ja Ja 70
VGH Fußnote ZE 30 8 10 Gering 75 150 96 450 Fußnote 30 von Rb Fußnote Mit Kassenzuschuss maximal 90% der Kosten Ja Fußnote Ja Fußnote Ja Fußnote 70
Signal Dent-Fest 9 10 Gering 117 117 - 278 100 von Fz Mit Kassenzuschuss maximal 100% der Kosten Nein Nein Ja 60
Bayer. Beamten-KK/UKV ZahnOnTop Fußnote 7 8 Gering 59 59 120 139 50 von Fz Mit Kassenzuschuss maximal 90% der Kosten Ja Fußnote Nein Ja 60
Gothaer ZEG 8 9 Gering 47 47 - 111 20 Fußnote von Ka Mit Kassenzuschuss maximal 100% der Kosten für Kassenversorgung Nein Nein Ja 64 Fußnote
Deutscher Ring dent 100 10 10 Gering 125 151 - - 50 von Rb Fußnote Mit Kassenzuschuss maximal 100% der Kosten Nein Nein Nein Ohne
Deutscher Ring dent 50 3 3 Gering 59 59 - - 50 von Rk - Nein Nein Nein Ohne
  • (D) = Angebot im Direktvertrieb.
  • Rb = Gesamter Rechnungsbetrag inklusive privater Mehrkostenvereinbarungen.
    Fz = Festzuschuss der gesetzlichen Kasse (ohne Bonus 50% der Kosten für die Regelversorgung, mit Bonus bis zu 65%).
    Ka = Betrag für Kassenversorgung (Regelversorgung); entspricht dem doppelten Festzuschuss ohne Bonus.
    Rk = Restbetrag Kassenversorgung: Kosten für Regelversorgung (= doppelter Kassenfestzuschuss ohne Bonus) minus den tatsächlichen Kassenfestzuschuss (ohne Bonus 50% der Kosten für die Regelversorgung, mit Bonus bis zu 65%).
    Re = Restkosten: Gesamter Rechnungsbetrag inklusive private Mehrkostenvereinbarungen minus den tatsächlichen Festzuschuss der Kasse.
  • Stand: 1. Februar 2007
  • Fußnote 1 Anrechnung des Kassenzuschusses immer ohne Bonus, Versicherer zahlt aber maximal so viel, dass zusammen mit der Kassenleistung 100% der Kosten gedeckt sind.
  • Fußnote 2 Versicherer erstattet 100%, wenn die Rechnung keine private Mehrkostenvereinbarung enthält (nur Regelversorgung).
  • Fußnote 3 Maximaler Rechnungsbetrag im Jahr: 10 800 Euro (maximale Erstattung im Jahr zusammen mit allen Kassenzuschüssen: 80% von 10 800 Euro = 8 640 Euro). Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich ab Zahn 7 sind nicht mitversichert.
  • Fußnote 4 Es gilt das tatsächliche Alter (vollendetes Lebensjahr) bei Versicherungsbeginn.
  • Fußnote 5 Angerechnet wird immer der höchstmögliche Kassenzuschuss mit Bonus (65% der Regelversorgung), auch wenn der Versicherte ihn nicht erhält.
  • Fußnote 6 Bei regelmäßiger Vorsorge zusätzlicher Bonus von bis zu 15% der Kassenleistung.
  • Fußnote 7 Maximal 260 Euro Erstattung je Inlay.
  • Fußnote 8 Versicherer erstattet 75%, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60% der Kosten der Regelversorgung beträgt, 80%, wenn er 65% beträgt. Fallen ausschließlich Kosten für die Regelversorgung an: Erstattungsprozentsatz von 100%.
  • Fußnote 9 Für jedes Jahr, in dem die jährliche Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) versäumt wird: 5 Prozentpunkte weniger, bis zum Erstattungsprozentsatz von 35%; Versicherer bezuschusst die Prophylaxe.
  • Fußnote 10 Kostet ein Inlay mehr als 400 Euro, werden die Restkosten nur bis 400 Euro ersetzt.
  • Fußnote 11 Kostet ein Implantat mehr als 1 000 Euro, werden die Restkosten (ohne Suprakonstruktion) nur bis 1 000 Euro ersetzt.
  • Fußnote 12 75%, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60% der Regelversorgung beträgt, 80%, wenn der Kassenzuschuss 65% beträgt. Fallen ausschließlich Kosten für die Regelversorgung an: Erstattungsprozentsatz von 85% (95% bei Kassenzuschuss von 60% oder 100% bei Kassenzuschuss von 65%).
  • Fußnote 13 Maximal 650 Euro pro Implantat (wenn Kassenfestzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60% der Regelversorgung beträgt: maximal 750 Euro, wenn Kassenzuschuss 65%: maximal 800 Euro).
  • Fußnote 14 Wurde nicht in allen drei der Behandlung vorausgehenden Jahren eine Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) durchgeführt, erstattet der Versicherer nur 35%, maximal 2 500 Euro im Jahr. Versicherer bezuschusst die Prophylaxe.
  • Fußnote 15 Für alle Inlays im Jahr maximal 250 Euro.
  • Fußnote 16 Maximal 500 Euro Erstattung pro Implantat.
  • Fußnote 17 Versicherer erstattet 55%, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60% der Regelversorgung beträgt, 60%, wenn der Kassenzuschuss 65% beträgt. Fallen ausschließlich Kosten für die Regelversorgung an: Erstattungsprozentsatz von 85% (95% bei Kassenzuschuss von 60% oder 100% bei Kassenzuschuss von 65%).
  • Fußnote 18 Maximal 450 Euro pro Implantat (wenn Kassenfestzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60% der Regelversorgung beträgt: maximal 550 Euro, wenn Kassenzuschuss 65%: maximal 600 Euro).
  • Fußnote 19 Kosten für Verblendung werden nicht ersetzt, da der Zahn im hinteren Seitenzahnbereich liegt.
  • Fußnote 20 Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich ab Zahn 6 sind nicht mitversichert.
  • Fußnote 21 Maximal 300 Euro Erstattung pro Implantat.
  • Fußnote 22 Maximal 250 Euro Erstattung pro Implantat.
  • Fußnote 23 Ist die Implantatversorgung zahnmedizinisch nicht notwendig, werden statt 1 170 Euro nur 35% der Kosten einer zahnmedizinisch notwendigen Alternativversorgung (z. B. Brücke) übernommen.
  • Fußnote 24 65% für Implantate und Suprakonstruktionen.
  • Fußnote 25 Versicherer erstattet Kosten für Implantate nur, wenn keine andere zahnmedizinisch ausreichende und zweckmäßige Behandlung möglich ist.
  • Fußnote 26 Maximal 5200 Euro Erstattung im Jahr.
  • Fußnote 27 Geschäftsgebiet begrenzt auf die Länder Bremen und Niedersachsen.
  • Fußnote 28 Maximal 30% der Kosten einer privatzahnärztlich abgerechneten Brücke, zurzeit maximal 30% von 1 500 Euro = 450 Euro.
  • Fußnote 29 Maximal 10 000 Euro im Jahr; maximaler Zuschuss im Jahr: 30% von 10 000 Euro = 3 000 Euro.
  • Fußnote 30 Maximal 30% von 400 Euro = 120 Euro im Jahr.
  • Fußnote 31 Leistung für Implantat mit Suprakonstruktion ist begrenzt auf 30% der Kosten einer alternativen Brücken-/Kronen-/Prothesenversorgung – im Jahr auf maximal 30% von 2 000 Euro = 600 Euro.
  • Fußnote 32 Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten-KK und UKV (gemeinsamer Versichertenbestand).
  • Fußnote 33 120 Euro je Inlay, zusammen mit Kassenzuschuss maximal 90% der Gesamtkosten.
  • Fußnote 34 Erstattung von 30%, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60% der Regelversorgung beträgt, 35% bei Kassenzuschuss von 65 %.
  • Fußnote 35 Zahnarzthonorar wird nur bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung GOZ erstattet. Keine Verblendungen an Seitenzähnen ab Zahn 6.
  • Ausgewählt, geprüft, bewertet

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