Zusatzversicherungen für Kassenpatienten: Checkliste
Haben Sie ein Angebot bekommen, das Sie nicht in unseren Tabellen finden? Wir helfen Ihnen, die wichtigsten Punkte zu prüfen und den Umfang der Zahnleistungen einzuschätzen.
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Erstattung in Prozent wovon?
Die Versicherung erstattet einen Prozentsatz der Kosten. Wichtig ist, auf welchen Basisbetrag sich dieser Prozentsatz bezieht. Am besten sind Tarife, die sich am gesamten Rechnungsbetrag beteiligen. Eine Erstattung von 40 Prozent des Gesamtbetrags ist mehr wert als eine in Höhe von 50 Prozent des Festzuschusses der Kasse. -
Wird die Kassenleistung abgezogen?
Manche Zusatzversicherungen rechnen den Zuschuss der gesetzlichen Kasse auf ihre Leistung an. Der Kunde erhält dann zum Beispiel 80 Prozent des Rechnungsbetrags von gesetzlicher und privater Versicherung zusammen. Als Faustregel gilt: Der Kassenzuschuss deckt etwa 25 Prozent der Kosten, wenn eine Rechnung auch private Mehrkostenvereinbarungen enthält. Ein Tarif, der 50 Prozent des Rechnungsbetrags ohne Anrechnung des Kassenzuschusses ersetzt, leistet daher etwa so viel wie einer, der zusammen mit dem Kassenzuschuss 75 Prozent der Rechnung deckt. -
Schränkt der Vertrag Leistungen ein?
In manchen Tarifen schließt der Versicherer Leistungen aus – zum Beispiel Verblendungen an hinteren Seitenzähnen. Oder er beschränkt die Erstattung für Inlays oder Implantate auf bestimmte Höchstbeträge. Je weniger Einschränkungen es gibt, desto besser. Manche Tarife erstatten private Zahnarzthonorare nur bis zum 2,3fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Das ist ungünstig für den Kunden. Besser ist eine Erstattung bis zum 3,5fachen Satz oder sogar darüber hinaus. Denn Zahnärzte dürfen für schwierigere Behandlungen höhere Honorare nehmen.
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