Zahnversicherung Kieferorthopädie: Tipps
06.01.2009
- Kinder. Eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen kann für Familien mit Kindern sinnvoll sein, um die Kosten im Rahmen zu halten. Schließen Sie die Versicherung frühzeitig ab, am besten solange die Kinder noch im Vorschulalter sind. Für Zahnfehlstellungen, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, bezahlt der Versicherer nicht.
- Leistungsbegrenzungen. Hinzu kommt: Einige Versicherer wie Arag und Münchener Verein begrenzen ihre Leistung in den ersten beiden beziehungsweise drei Vertragsjahren auf bestimmte Höchstsummen. Wenn Sie für Ihr Kind bei Behandlungsbeginn im Alter von acht Jahren die volle Leistung haben wollen, müssen Sie den Vertrag zwei beziehungsweise drei Jahre vorher abschließen.
- Leistung. Wichtiger als die Höhe des Beitrags ist der Leistungsumfang einer Zusatzversicherung. Sie sollte möglichst viel für die besonders teuren reinen Privatbehandlungen erstatten, aber auch für Behandlungen mit Kassenanteil leisten.
- Prozentzahlen. Lassen Sie sich nicht von hohen Prozentzahlen in den Vertragsbedingungen täuschen. So erstatten zum Beispiel die Tarife Dent-Max und GE-Dent der Signal Iduna zusammen mit der Kassenleistung zwar grundsätzlich 100 Prozent des Rechnungsbetrags. De fakto bekommen Sie aber weniger: Die Versicherung begrenzt ihre Leistung pro Jahr auf 250 Euro. Bei reinen Privatbehandlungen erstatten diese Tarife 80 Prozent der Rechnung - allerdings nur bis 500 Euro im Jahr.
- Zahnarztwechsel. Sie können den Eigenanteil verlieren, wenn Sie Ihren Zahnarzt im Behandlungszeitraum wechseln. Sprechen Sie deshalb auf jeden Fall vor dem Wechsel mit Ihrer Kasse. Sicher ist: Sie verlieren ihr bisher gezahltes Geld, wenn Sie eine Behandlung abbrechen - aus welchen Gründen auch immer.
- Kassenwechsel. Sie können während des Behandlungszeitraums Ihre Krankenkasse wechseln, ohne Ihren Eigenanteil zu verlieren. Ein bereits genehmigter Behandlungsplan gilt auch für die anderen gesetzlichen Krankenversicherer.
- Eigenanteil sichern. Einige private Versicherer ersetzen Ihnen den verloren gegangenen Eigenanteil. Die Signal Iduna zum Beispiel erstattet in den Tarifen Dent-Max, GE-Dent und Dent-Fest+Z503 den vom Ihnen gezahlten Eigenanteil an den Kassenleistungen nachträglich. Der Münchener Verein übernimmt in den Tarifen 768, 768+562 und 768+563 den Eigenanteil bei jeder Rechnung und fordert das Geld nur zurück, wenn Sie es von Ihrer Krankenkasse tatsächlich erstattet bekommen.
- Zweitmeinung. Lassen Sie sich vom Zahnarzt erklären, welchen Zusatznutzen teure private Extras für kieferorthopädische Behandlungen bringen können. Holen Sie eine zweite Zahnarztmeinung ein und lassen Sie sich auch von der Kasse beraten - insbesondere bei teuren Behandlungen oder wenn Ihrem Kind gesunde Zähne gezogen werden sollen.
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