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Wohngebäude-Versicherung: Für stürmische Zeiten

Wohngebäude-Versicherung Test
Die meisten Versicherer teilen Deutschland in zwei Sturmzonen. Hausbesitzer nördlich der ­Linie Köln–Hannover–Berlin zahlen mehr.

finanztest 05/2004

Auch den Gebäudeversicherer kann man wechseln – am besten gegen einen, der fünfmal weniger nimmt.

Wohngebäude-Versicherung

Feuer und Blitz, Sturm und Hagel, selbst Leitungswasser können am eigenen Haus große Schäden anrichten. Damit diese den Besitzer finanziell nicht ruinieren, gibt es die Wohngebäudeversicherung. Wer die Angebote vergleicht, muss dafür noch nicht einmal besonders viel Geld ausgeben. Wir haben 161 Tarife untersucht: Einige teure Anbieter nehmen fast fünfmal höhere Beiträge als günstige.

So will zum Beispiel die Grundeigentümer in ihrem Tarif 45 für unser Modellhaus in Hannover nur 69 Euro im Jahr für den Schutz gegen Feuer und Sturm. Der Exklusive-Tarif der Gerling dagegen kostet für das gleiche Haus 326 Euro im Jahr.

Allerdings bietet der Exklusive-Tarif viele Extras, so genannte Deckungserweiterungen. Der Gerling-Tarif deckt zum Beispiel Aufräumkosten für Bäume mit ab, die durch einen Sturm umgefallen sind, Überspannungsschäden durch Blitze und Schutz gegen Erdbeben.

Auch bei unserem Dresdner Modellhaus waren die Preisunterschiede groß. Für die Absicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden wollte die Grundeigentümer für ihren Tarif 45 nur 156 Euro. Genauso viel wie auch Häger für ihren Tarif Basis und die VPV für ihren Tarif basic. Der Schutz des Arag Top-Tarifs mit deutlich mehr Deckungserweiterungen kostet mit 434 Euro im Jahr auch deutlich mehr.

Der Beitrag entscheidet

Hausbesitzer sollten ihre Wohngebäudeversicherung in erster Linie nach dem Beitrag und nicht nach den zusätzlichen Deckungserweiterungen aussuchen. Die Zusatzleistungen, die in teureren Tarifen geboten werden, sind entweder nur für wenige Hausbesitzer interessant oder sie erweitern den Versicherungsschutz nur geringfügig. Wer Wert auf ein ganz bestimmtes Extra legt, kann dieses in der Regel gegen Aufpreis auch immer einzeln versichern.

Finanztest hat in den Tabellen nur die sinnvollsten Deckungserweiterungen dargestellt, die ohne Mehrbeitrag in den Tarifen enthalten sind. Auf Schutz gegen Implosionen oder Schäden durch unbemannte Flugkörper kann man getrost verzichten.

Neben dem Jahresbeitrag für die beiden Modellhäuser in Hannover und Dresden haben wir das allgemeine Beitragsniveau der einzelnen Tarife abgebildet. Die Tabellen zeigen, welche Tarife unabhängig vom Standort eines Hauses eher günstig oder eher teuer sind. Oft bieten günstige Tarife weniger Extras.

Es war nicht möglich, alle untersuchten Tarife in die Berechnung des Beitragsniveaus einzubeziehen, da die Versicherer zurzeit zwei nicht miteinander vergleichbare Verfahren zur Berechnung der Beiträge verwenden.

Beitrag nach Wohnfläche

Ein Großteil der Unternehmen bestimmt die Beiträge nach wie vor auf der Grundlage des „Versicherungswerts 1914“. Sie errechnen rückblickend, welche Baukosten für das zu versichernde Haus 1914 angefallen wären, und verfolgen die Baupreisentwicklung bis heute. Jahr für Jahr passen sie ihre Beiträge den Baupreisen an.

Neuer ist die Beitragsbemessung nach Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Hauses. Auch hier steigen die Beiträge mit den Baupreisen an. Basisjahr ist hier meist 2000. Einige Versicherer bieten sowohl Wohnflächentarife als auch die traditionellen Tarife an.

Der Leistungsumfang unterscheidet sich bei den beiden Tarifvarianten nicht. Auch handelt es sich in beiden Fällen um gleitende Neuwertversicherungen. Es gibt also keine feste Leistungsobergrenze, sondern die Summe, die ein Versicherer zahlt, wird ständig angepasst. Das ist wichtig, denn für die Summe, mit der man zum Beispiel vor dreißig Jahren noch ein stattliches Haus kaufen konnte, bekommt man heute kaum noch ein Reihenmittelhaus. Bei einem Totalschaden bekommt der Versicherte also genug Geld, um sein Haus am gleichen Standort zu den aktuellen Preisen wieder aufbauen zu können.

Privatleute sollten sich bei der Ermittlung des Versicherungswerts ihres Hauses auf jeden Fall vom Versicherer helfen lassen. Dann sind sie davor geschützt, zu wenig zu versichern. Denn wenn die Unternehmen selbst den Wert des Hauses nach den Angaben ihrer Kunden errechnen, garantieren sie, im Schadensfall immer Ersatz in voller Höhe zu leisten.

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist keine gesetzliche Pflicht. Da das eigene Haus aber ein Vermögen wert ist, wäre es leichtsinnig, sich nicht gegen die finanziellen Folgen eines Verlusts abzusichern. Viele kommen sowieso nicht um einen Abschluss herum, da Kreditgeber beim Hauskauf eine solche Versicherung verlangen.

Sturmschäden am häufigsten

Die Wohngebäudeversicherer kamen nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft im Jahr 2002 für über 3 Millionen Schäden auf. Die meisten davon, nämlich 1,8 Millionen, waren Sturmschäden, gefolgt von 970 000 Leitungswasserschäden und 210 000 Feuerschäden. Allerdings war ein Feuerschaden mit 3 488 Euro im Schnitt der teuerste im Vergleich zu 1 447 Euro pro Leitungswasserschaden und 853 Euro pro Sturmschaden.

Da ein Feuer ein Haus schnell völlig zerstören kann, ist die Feuerversicherung die wichtigste Komponente. „Technische Ursachen wie Kurzschlüsse, Blitzschlag, Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer und Brandstiftung fallen mir da als Erstes ein“, nennt Hans-Josef Heister, vereidigter Sachverständiger für Brandursachen und Brandschutz, häufige Brandursachen.

Eine Sturmversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn es in der Region, in der das Haus steht, häufiger zu Stürmen kommt. Das gilt umso mehr, wenn sich Bäume in unmittelbarer Nähe des Hauses befinden. Allerdings liegt für die Versicherer ein Sturm erst ab Windstärke 8 vor. Für Schäden, die bei Windstärke 7 entstehen, zahlen sie nicht. Meistens sind es Dächer, die von einem Sturm in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bei den Leitungswasserschäden sind meistens Rohrbrüche die Ursache. Sie verursachen zwar kaum einen Totalschaden am Haus, können aber trotzdem viel Geld kosten. Bei einem älteren, anfälligen Leitungswassernetz empfiehlt sich der Abschluss einer Leitungswasserversicherung.

Nicht versichert sind in allen drei Versicherungen

  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
  • Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen,
  • Schäden durch Kernenergie,
  • Schäden durch Erdbeben.

Gegenstand der Versicherung ist das in der Versicherungspolice genannte Gebäude einschließlich aller mit diesem fest verbundenen Gegenstände, wie zum Beispiel eines fest verklebten Teppichbodens oder der Tapeten. Nicht versichert sind jedoch bewegliche Möbel oder Wertsachen. Die kann der Versicherungsnehmer durch eine Hausratversicherung absichern.

Die Wohngebäudeversicherung kann aber nicht nur für das Wohnhaus vereinbart werden. Es ist möglich, den Vertrag auch auf Nebengebäude oder Garagen auszudehnen, wenn sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden.

Schon den Hausbau versichern

Nicht nur in fertigen Häusern, auch mitten im Bau steckt schon eine Menge Geld. Deshalb sollte man auch diesen versichern. Die Unternehmen bieten dafür aber nur Policen gegen Feuer. Gegen Sturm – eine der größten Gefahrenquellen für nicht fertig gestellte Bauten – ist von ihnen kein Schutz zu haben.

Die Feuerrohbauversicherung wird von den Gesellschaften meist für zwölf Monate beitragsfrei gewährt, wenn der Versicherungsnehmer sich auf eine Wohngebäudeversicherung mit fünfjähriger Laufzeit einlässt. Sobald das Haus fertig ist und der künftige Bewohner einzieht, wird aus dem Feuerschutz für Rohbauten automatisch der umfassendere Schutz der Wohngebäudeversicherung.

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19.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben