Sie sind hier: Startseite > Tests + Themen > Versicherung + Vorsorge > Tests

Zurück zum Artikel

Die Ursache des Schadens entscheidet, ob die Versicherung zahlt

finanztest 05/2004

Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und Sturmflut gibt es niemals Schutz.
Schäden mit diesen Ursachen sind ­versichertBeispiele für versicherte SchädenNicht versichert
Feuerversicherung Fußnote
Brand
Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
  • Zimmerbrand infolge eines Kurzschlusses.
  • Haus brennt nach Brandstiftung bis auf die Grundmauern ab.
  • Schäden, die durch Hitze (ohne Feuer) entstehen, z. B. Verformungen an Kunststoffteilen der Einbauküche.
  • Sengschäden (Zigarettenglut brennt ein Loch ins Parkett).
  • Schäden an elektronischen Bauteilen (zum Beispiel an der Heizung) durch Kurzschluss oder durch erhöhte Spannung im Stromnetz.
  • Feuerschäden an Gebäudeteilen, die bereits bei normaler Nutzung dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt sind (z. B. Kaminbrand).
Fußnote Fußnote
Blitzschlag
Direkter Einschlag eines Blitzes in das Gebäude. Versichert sind auch Folgeschäden.
  • Antenne wird durch Blitzeinschlag zerstört.
  • Ein vom Blitz getroffener Baum beschädigt das Dach.
  • Schäden an elektronischen Bauteilen durch erhöhte Spannung (Überspannung) nach einem Blitzeinschlag in das Stromnetz.
Fußnote
Explosion
Plötzliches Freiwerden von Energie verursacht durch Gase.
  • Glasschaden durch eine Gasexplosion in der Nachbarschaft.
  • Schäden durch Implosion (z. B. des Fernsehers).
Sturmversicherung Fußnote
Sturm
Wind ab Stärke 8. Versichert sind auch Folgeschäden, die durch einen solchen Sturm entstehen.
  • Sturm deckt das Dach ab.
  • Ein vom Sturm auf das Haus geworfener Baum drückt eine Mauer ein.
  • Schäden am Gebäude, die durch das Eindringen von Regen, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen verursacht wurden.
Hagel
Versichert sind auch Folgeschäden.
  • Hagelschaden an der Gebäudeverglasung.
  • Schäden durch Eindringen von Hagel durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen.
Leitungswasserversicherung Fußnote
Leitungswasser
Wasser, das bestimmungswidrig
  • aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung
    oder damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten ist.
  • Wasser durchfeuchtet das Mauerwerk nach einem Rohrbruch auf dem Nachbargrundstück.
  • Wasserschäden am Bodenbelag und an den Wänden, nachdem der Zulaufschlauch der Waschmaschine geplatzt ist.
  • Wasserschäden durch Auslaufen von Wasserbehältern, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind (z. B. Aquarien, Wasserbetten).
  • Schäden durch natürliche Gewässer (z. B. Grundwasser, Witterungsniederschläge, Überschwemmung).
Fußnote Fußnote
FrostVersichert sind Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen im Haus.
  • Frostschaden an der Heizung infolge eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes.
  • Frostschaden an der Heizung, weil trotz längerem Winterurlaub weder geheizt noch das Wasser abgelassen wurde.
Rohrbruch
  • Versichert sind Heizungs- und Wasserrohre im Haus.
  • Versichert sind auch solche Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück, die das versicherte Haus versorgen.
  • Durchfeuchtete Wand nach einem Wasserrohrbruch.
  • Bruch eines Wasserzuleitungsrohrs im Vorgarten.
  • Schäden durch Wassermangel infolge eines Rohrbruchs.
  • Bruch von Wasserzuleitungsrohren, die nicht das versicherte Haus, sondern ein anderes Gebäude wie zum Beispiel eine ­Gartensauna versorgen.
  • Bruch von Wasserzuleitungsrohren außerhalb des Grundstücks.
  • Bruch von Ableitungsrohren auf dem Grundstück.
  • Bruch von Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks.
Fußnote Fußnote Fußnote Fußnote
  • Versicherungsschutz nach den VGB 88 oder vergleichbaren Versicherungsbedingungen
    Stand: April 2004
  • Fußnote 1 Die Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung können meist sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination abgeschlossen werden.
  • Fußnote 2 Kann gegen Beitragsaufschlag mitversichert werden. In einigen Tarifen auch ohne Mehrbeitrag mitversichert.
  • Fußnote 3 Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch können als Paket gegen Aufpreis mitversichert werden (erweiterte Elementarschadenversicherung).

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Unser Rat

18.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben