Feuerversicherung  |
Brand
Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. |
- Zimmerbrand infolge eines Kurzschlusses.
- Haus brennt nach Brandstiftung bis auf die Grundmauern ab.
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- Schäden, die durch Hitze (ohne Feuer) entstehen, z. B. Verformungen an Kunststoffteilen der Einbauküche.
- Sengschäden (Zigarettenglut brennt ein Loch ins Parkett)
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- Schäden an elektronischen Bauteilen (zum Beispiel an der Heizung) durch Kurzschluss oder durch erhöhte Spannung im Stromnetz.
- Feuerschäden an Gebäudeteilen, die bereits bei normaler Nutzung dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt sind (z. B. Kaminbrand)
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Blitzschlag
Direkter Einschlag eines Blitzes in das Gebäude. Versichert sind auch Folgeschäden. |
- Antenne wird durch Blitzeinschlag zerstört.
- Ein vom Blitz getroffener Baum beschädigt das Dach.
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- Schäden an elektronischen Bauteilen durch erhöhte Spannung (Überspannung) nach einem Blitzeinschlag in das Stromnetz
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Explosion
Plötzliches Freiwerden von Energie verursacht durch Gase. |
- Glasschaden durch eine Gasexplosion in der Nachbarschaft.
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- Schäden durch Implosion (z. B. des Fernsehers).
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Sturmversicherung  |
Sturm
Wind ab Stärke 8. Versichert sind auch Folgeschäden, die durch einen solchen Sturm entstehen. |
- Sturm deckt das Dach ab.
- Ein vom Sturm auf das Haus geworfener Baum drückt eine Mauer ein.
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- Schäden am Gebäude, die durch das Eindringen von Regen, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen verursacht wurden.
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Hagel
Versichert sind auch Folgeschäden. |
- Hagelschaden an der Gebäudeverglasung.
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- Schäden durch Eindringen von Hagel durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen.
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Leitungswasserversicherung  |
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Leitungswasser
Wasser, das bestimmungswidrig
- aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung
oder damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten ist.
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- Wasser durchfeuchtet das Mauerwerk nach einem Rohrbruch auf dem Nachbargrundstück.
- Wasserschäden am Bodenbelag und an den Wänden, nachdem der Zulaufschlauch der Waschmaschine geplatzt ist.
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- Wasserschäden durch Auslaufen von Wasserbehältern, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind (z. B. Aquarien, Wasserbetten)
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- Schäden durch natürliche Gewässer (z. B. Grundwasser, Witterungsniederschläge, Überschwemmung)
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Frost
Versichert sind Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen im Haus. |
- Frostschaden an der Heizung infolge eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes.
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- Frostschaden an der Heizung, weil trotz längerem Winterurlaub weder geheizt noch das Wasser abgelassen wurde.
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Rohrbruch
- Versichert sind Heizungs- und Wasserrohre im Haus.
- Versichert sind auch solche Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück, die das versicherte Haus versorgen.
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- Durchfeuchtete Wand nach einem Wasserrohrbruch.
- Bruch eines Wasserzuleitungsrohrs im Vorgarten.
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- Schäden durch Wassermangel infolge eines Rohrbruchs.
- Bruch von Wasserzuleitungsrohren, die nicht das versicherte Haus, sondern ein anderes Gebäude wie zum Beispiel eine Gartensauna versorgen
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- Bruch von Wasserzuleitungsrohren außerhalb des Grundstücks
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- Bruch von Ableitungsrohren auf dem Grundstück
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- Bruch von Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks
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