Feuerversicherung  |
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Brand Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. | - Zimmerbrand infolge eines Kurzschlusses.
- Haus brennt nach Brandstiftung bis auf die Grundmauern ab.
| - Schäden, die durch Hitze (ohne Feuer) entstehen, z. B. Verformungen an Kunststoffteilen der Einbauküche.
- Sengschäden (Zigarettenglut brennt ein Loch ins Parkett).
- Schäden an elektronischen Bauteilen (zum Beispiel an der Heizung) durch Kurzschluss oder durch erhöhte Spannung im Stromnetz.
- Feuerschäden an Gebäudeteilen, die bereits bei normaler Nutzung dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt sind (z. B. Kaminbrand).
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Blitzschlag Direkter Einschlag eines Blitzes in das Gebäude. Versichert sind auch Folgeschäden. | - Antenne wird durch Blitzeinschlag zerstört.
- Ein vom Blitz getroffener Baum beschädigt das Dach.
| - Schäden an elektronischen Bauteilen durch erhöhte Spannung (Überspannung) nach einem Blitzeinschlag in das Stromnetz.
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Explosion Plötzliches Freiwerden von Energie verursacht durch Gase. | - Glasschaden durch eine Gasexplosion in der Nachbarschaft.
| - Schäden durch Implosion (z. B. des Fernsehers).
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Sturmversicherung  |
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Sturm Wind ab Stärke 8. Versichert sind auch Folgeschäden, die durch einen solchen Sturm entstehen. | - Sturm deckt das Dach ab.
- Ein vom Sturm auf das Haus geworfener Baum drückt eine Mauer ein.
| - Schäden am Gebäude, die durch das Eindringen von Regen, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen verursacht wurden.
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Hagel Versichert sind auch Folgeschäden. | - Hagelschaden an der Gebäudeverglasung.
| - Schäden durch Eindringen von Hagel durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen.
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Leitungswasserversicherung  | | |
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Leitungswasser Wasser, das bestimmungswidrig - aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung
oder damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten ist.
| - Wasser durchfeuchtet das Mauerwerk nach einem Rohrbruch auf dem Nachbargrundstück.
- Wasserschäden am Bodenbelag und an den Wänden, nachdem der Zulaufschlauch der Waschmaschine geplatzt ist.
| - Wasserschäden durch Auslaufen von Wasserbehältern, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind (z. B. Aquarien, Wasserbetten).
- Schäden durch natürliche Gewässer (z. B. Grundwasser, Witterungsniederschläge, Überschwemmung).
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| FrostVersichert sind Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen im Haus. | - Frostschaden an der Heizung infolge eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes.
| - Frostschaden an der Heizung, weil trotz längerem Winterurlaub weder geheizt noch das Wasser abgelassen wurde.
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Rohrbruch- Versichert sind Heizungs- und Wasserrohre im Haus.
- Versichert sind auch solche Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück, die das versicherte Haus versorgen.
| - Durchfeuchtete Wand nach einem Wasserrohrbruch.
- Bruch eines Wasserzuleitungsrohrs im Vorgarten.
| - Schäden durch Wassermangel infolge eines Rohrbruchs.
- Bruch von Wasserzuleitungsrohren, die nicht das versicherte Haus, sondern ein anderes Gebäude wie zum Beispiel eine Gartensauna versorgen.
- Bruch von Wasserzuleitungsrohren außerhalb des Grundstücks.
- Bruch von Ableitungsrohren auf dem Grundstück.
- Bruch von Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks.
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