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| Die Versicherung zahlt für Neubau und Reparaturen. |
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| Im Schadensfall wird ersetzt: |
| Der aktuelle ortsübliche Neubauwert, wenn ein Haus völlig zerstört wurde (Voraussetzung: Der Wiederaufbau des Hauses wird innerhalb von drei Jahren veranlasst — andernfalls wird nur der Zeitwert ersetzt). |
| Für zerstörtes oder abhanden gekommenes Gebäudezubehör: dessen Neuwert. |
| Im Fall von Beschädigungen an Gebäude oder Zubehör: die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich eines Ausgleichs für die Wertminderung. |
| Außerdem werden unter anderem folgende Kosten ersetzt: |
| Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle und den Abtransport von Resten. |
| Bei Unbenutzbarkeit von vermieteten Wohnungen: der Mietausfall für maximal zwölf Monate. |
| Bei Unbenutzbarkeit der eigenen Wohnräume: der ortsübliche Mietwert für maximal zwölf Monate. |
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Tabelle: Die Ursache des Schadens entscheidet, ob die Versicherung zahlt
17.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben