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Das wird im ­Schadensfall ersetzt

finanztest 05/2004

Die Versicherung zahlt für Neubau und ­Reparaturen.
Im Schadensfall wird ersetzt:
Der aktuelle ortsübliche Neubauwert, wenn ein Haus völlig zerstört wurde (Voraussetzung: Der Wiederaufbau des Hauses wird innerhalb von drei Jahren veranlasst — andernfalls wird nur der Zeitwert ersetzt).
Für zerstörtes oder abhanden gekommenes Gebäudezubehör: dessen Neuwert.
Im Fall von Beschädigungen an Gebäude oder Zubehör: die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich eines Ausgleichs für die Wertminderung.
Außerdem werden unter anderem folgende ­Kosten ersetzt:
Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle und den Abtransport von Resten.
Bei Unbenutzbarkeit von vermieteten Wohnungen: der Mietausfall für maximal zwölf Monate.
Bei Unbenutzbarkeit der eigenen Wohnräume: der ortsübliche Mietwert für maximal zwölf Monate.
  • Versicherungsschutz nach VBG 88 oder vergleichbaren Bedingungen
    Stand: April 2004

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Tabelle: Die Ursache des Schadens entscheidet, ob die Versicherung zahlt

17.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben