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Welche Gegenstände versichert sind

finanztest 05/2004

Alles, was direkt zum Haus gehört, ist durch die Wohngebäudeversicherung geschützt.
VersichertNicht versichert
Das in der Police genannte Gebäude inklusive aller fest mit diesem verbundenen Gegenstände (z. B. fest verklebter Teppichboden).Gebäudeteile, die ein Mieter selbst eingebaut hat und für die er selbst die Verantwortung trägt (z. B. Einbauküche). Fußnote
Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück, sofern sie in der Police aufgeführt und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind (z. B. Garage, Gartenhaus).Sonstige Grundstücksbestandteile (z. B. Zäune, Gartenlaternen). Fußnote
Gebäudezubehör, das der Instandhaltung des Hauses oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient
– wenn es am Haus angebracht ist (z. B. Balkonblumenkasten)– oder im Haus untergebracht ist (z. B. Heiz­material, Werkzeug).
  • Gebäudezubehör, das gewerblichen Zwecken dient (z. B. Leuchtreklame) oder nicht am oder im Haus untergebracht ist (z. B. Heizöl in einem Erdtank).
  • Beweglicher Inhalt eines Hauses (Hausrat).
Ausnahmen: siehe links. Fußnote Fußnote
  • Fußnote 1 Mitversicherung gegen Beitragszuschlag möglich.
  • Fußnote 2 In einigen Tarifen inzwischen auch ohne Mehrbeitrag mitversichert (siehe Tabelle „Beitragsniveau...“).
  • Fußnote 3 Versicherungsschutz im Rahmen einer Hausratversicherung möglich.

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Tabelle: Das wird im ­Schadensfall ersetzt

19.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben